Die regionalen Sparkassen- und Giroverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Sparkassen und ihre kommunalen Gewährträger gehören ihnen als Pflichtmitglieder, die freien Sparkassen als freiwillige Mitglieder an.
Die Regionalverbände gliedern sich grundsätzlich jeweils in drei Organisationseinheiten:
| Der Geschäftstelle obliegt die Beratung der Mitgliedssparkassen und die Interessenvertretung auf regionaler Ebene, insbesondere gegenüber Landesregierungen und -behörden.
|
| Die Prüfungsstelle ist für die externe Revision der Sparkassen zuständig. Sie führt grundsätzlich alle Prüfungen durch, denen die Institute aufgrund gesetzlicher Vorgaben und aufsichtsbehördlicher Anordnungen unterliegen.
|
| Die jeweilige regionale Sparkassenakademie unterstützt die angeschlossenen Sparkassen auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung.
|
Die regionalen Sparkassen- und Giroverbände fassen den Einfluss der Sparkassen auf wesentliche Verbundunternehmen zusammen. Darüber hinaus tragen sie die Sparkassenstützungsfonds, die der Sicherung der Gewährträger der Mitgliedsparkassen dienen.